Die sogenannte Lex Heinze war ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches, mit dem in Deutschland im Jahre 1900 die öffentliche Darstellung „unsittlicher“ Handlungen in Kunstwerken, Literatur und Theateraufführungen zensiert sowie der Straftatbestand der Zuhälterei eingeführt wurde. Nach zahlreichen öffentlichen Protesten und Widerstand weiter Kreise des liberalen Bürgertums sowie der Sozialdemokratie entschärfte der deutsche Reichstag den Gesetzesentwurf und billigte die „Sittlichkeitsparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuches in einer Kompromissfassung. Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Gotthilf Heinze, der wegen einer 1887 begangenen „Körperverletzung mit Todesfolge“ angeklagt und verurteilt wurde. Sein Name steht für „Unsittlichkeit“ im weitesten Sinn, wie sie in diesem Prozess zur Sprache kam. {wikipedia}
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